Mit einer Marke können Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gekennzeichnet werden. Schutzfähig als Marke sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Der Markenschutz kann durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das Register des Markenamtes entstehen. In der Anmeldung muss insbesondere angegeben werden, ob die Marke als Wortmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke, Kennfadenmarke, Hörmarke oder sonstige Markenform in das Register eingetragen werden soll. Weiterhin kann Markenschutz durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Der Inhaber einer Marke erwirbt mit der Eintragung das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Er kann die Marke jederzeit verkaufen und veräußern. Ferner kann der Markeninhaber ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen.
Im Gegensatz zu einem Patent oder Geschmacksmuster ist eine Marke unbegrenzt verlängerbar. Alle zehn Jahre kann zur Aufrechterhaltung der Marke eine Verlängerungsgebühr bezahlt werden.
Beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) kann eine Unionsmarke gemäß Änderungsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 2016 angemeldet werden. Die Unionsmarke ist in der gesamten Europäischen Union gültig. Hinweis: Vor dem 23. März 2016 wurden Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingereicht.
Eine IR-Marke wird in ein internationales Register eingetragen, welches von der Weltorganisation für Geistiges geführt wird.
Mein Dienstleistungsangebot
- Recherche nach "verfügbaren" Marken und Firmenbezeichnungen in den einschlägigen Datenbanken
- Beratung bei der Wahl einer schutzfähigen Bezeichnung und Entwicklung einer Markenstrategie
- Anmeldung von Marken zur Eintragung im Markenregister beim deutschen, europäischen und internationalen Markenamt
- Kollisionsüberwachung von Marken und Firmenbezeichnungen
- Einlegung von Widersprüchen gegen jüngere Anmeldungen und Vertretung und Durchführung des Widerspruchsverfahrens
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen wie beispielsweise Unterlassungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüche
- Durchführung von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen
- Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche Hinterlegung von Schutzschriften
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich meinen Firmennamen, mein Logo, meinen Werbeslogan schützen lassen?
- Worin besteht der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke?
- Welche Anmeldestrategie soll ich verfolgen?
- Wo kann man nach eingetragenen Marken recherchieren?
- Prüft das Amt nach älteren eingetragenen Marken?
- Muss ich mich durch einen Anwalt vertreten lassen?
- Ich habe eine Abmahnung erhalten – was muss ich tun?
- Gegen meine Markenanmeldung wurde ein Widerspruch eingelegt. Wie geht es weiter?
- Wie oft kann eine Marke verlängert werden?
- Welche Gebühren fallen für eine deutsche, europäische und/oder IR-Markenanmeldung an?